Allgmeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Datenbank andzup

PRÄAMBEL

Die TBS Media & Advertising GmbH (im Folgenden „TBS”) entwickelt und vermarktet Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Medienbranche. Über die Datenbank andzup (im Folgenden „andzup”) stellt TBS Unternehmen sortierte branchenspezifische Kontaktdaten (im Folgenden „Datensätze“) von in der Werbebranche beschäftigten Personen zur Verfügung. Diese Datenbank enthält folglich personenbezogene Daten im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden „DS-GVO“). Der Schutz dieser personenbezogenen Daten ist für TBS von größter Bedeutung.

Das Angebot von TBS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die andzup im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zum Zweck der Neukundenakquise nutzen möchten (im Folgenden „Kunden“). TBS gewährt ihren Kunden hierfür gemäß den nachfolgenden Bestimmungen und im Rahmen des jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Abonnements die nachfolgend näher bezeichneten Rechte zur Nutzung und Verwendung von andzup und den darin enthaltenen Datensätzen.

Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Zugang zu andzup und die Nutzung der Datensätze durch die Kunden und sind Bestandteil aller Verträge, die TBS mit seinen Kunden schließt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn TBS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn TBS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Beruft sich TBS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht auf eine dieser Geschäftsbedingungen, kann dies nicht als endgültiger Verzicht auf das Recht, dies zu tun, ausgelegt werden.

TBS und der Kunde schließen auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen schriftlichen Vertrag (im Folgenden „Hauptvertrag“) über die Nutzung von andzup. Der Hauptvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen TBS und dem Kunden. Er gibt die Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von TBS vor Abschluss des Hauptvertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

Im Fall des Widerspruchs zwischen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Hauptvertrags, gehen Letztere vor.

Leistungsbeschreibung und Bereitstellung der Datenbank

Über andzup stellt TBS dem Kunden branchenspezifische Kontaktdaten von in der Werbebranche beschäftigten Personen zur Verfügung. andzup enthält insbesondere die folgenden (personenbezogenen) Daten:

Personalisierte E-Mail-Adressen der Ansprechpartner im Bereich Werbung/Marketing/Kommunikation des jeweiligen Unternehmens

Zentrale Telefonnummer des Unternehmens bzw. Telefonnummer des jeweiligen Ansprechpartners

Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Installation von andzup auf seinen Servern. andzup und die Datensätze sind ausschließlich auf Servern von TBS gespeichert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, besteht die Möglichkeit einer Einbindung der Datenbank in die Systeme des Kunden mittels einer sog. API-Verbindung.

Für den Zugriff auf andzup erhält der Kunde bei Vertragsschluss von TBS einen individuellen Zugang in Form eines Benutzernamens und eines Passworts. Der Kunde kann für seine Mitarbeiter nach Bedarf weitere individuelle Zugänge einrichten. Die Anzahl der Zugänge, die pro Kunde eingerichtet werden können, ergibt sich jeweils aus dem Hauptvertrag. Der Zugriff auf andzup ist über jeden gängigen Internetbrowser möglich. TBS teilt dem Kunden mit, soweit besondere technische Systemvoraussetzungen für die Nutzung von andzup erforderlich werden.

TBS räumt dem Kunden für die Dauer der Laufzeit des Hauptvertrages ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches, weltweites Recht zur Nutzung von andzup und der Datensätze für den Zweck der Neukundenakquise durch den Kunden ein. Der Kunde ist berechtigt, über seinen persönlichen Zugang zur andzup im Rahmen seines Abonnements die Datensätze abzufragen. Zur Extraktion und Speicherung der Datensätze auf elektronischen Datenträgern des Kunden ist dieser nur berechtigt, soweit dies ausdrücklich im Hauptvertrag vereinbart wurde.

Der Zugang zu andzup ist dem Kunden grundsätzlich jederzeit möglich, soweit keine dringenden Wartungsarbeiten durchzuführen sind. TBS bemüht sich, eine Verfügbarkeit der Datenbank von 99 % pro Jahr zu gewährleisten.

Der Anspruch des Kunden auf Nutzung von andzup besteht jedoch nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. TBS schränkt ihre Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Über anstehende Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung des Zugangs führen können, wird TBS den Kunden möglichst frühzeitig informieren.

TBS ist bemüht, andzup stetig weiterzuentwickeln und wird automatisiert gemeldete Fehler, die bei der Nutzung von andzup auftreten daher prüfen und analysieren. Diese Leistungen werden gegebenenfalls durch dritte Dienstleister oder mit TBS verbundene Unternehmen erbracht.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, andzup nur für die Zwecke seiner eigenen Neukundenakquise zu nutzen. Er wird das Know-how und den Inhalt von andzup insbesondere nicht zur Erstellung einer eigenen, mit andzup vergleichbaren Datenbank nutzen und dadurch mit TBS in Wettbewerb treten.

Eine Zurverfügungstellung von andzup und der Datensätze sowie der diesbezüglichen Dokumentation an nicht autorisierte Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Der Kunde hat die ordnungs- und bestimmungsgemäße Nutzung von andzup durch seine zugriffsberechtigten Angestellten zu gewährleisten und insbesondere die Einhaltung des Verbots der Weitergabe an Dritte durch diese sicherzustellen.

Der Kunde hat sämtliche von TBS erhaltenen sowie neu eingerichteten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen den Zugriff Dritter zu schützen. Er stellt durch eine geeignete interne Organisation insbesondere sicher, dass nur zugriffsberechtigte Nutzer Zugang zu den Passwörtern, die die Nutzung von andzup ermöglichen, haben. Im Fall des Verlusts und/oder des unbefugten Zugriffs Dritter auf Zugangsdaten des Kunden, wird dieser TBS unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.

Der Kunde hat durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen außerdem sicherzustellen, dass die Datensätze gegen unbefugten Zugriff geschützt sind. Dies gilt insbesondere, soweit der Kunde nach den vertraglichen Regelungen ausnahmsweise zur Extraktion und Speicherung der Datensätze berechtigt ist. In diesem Fall verpflichtet er sich insbesondere, durch adäquate Maßnahmen zu gewährleisten, dass die aus der Datenbank extrahierten Datensätze sicher gespeichert werden. Der Kunde wird die in andzup integrierten Schutzsysteme nicht entsperren.

Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt die geistigen Eigentumsrechte von TBS und ihre schutzwürdigen Interessen zu verletzten. Er wird insbesondere die in andzup sowie in sämtlichen von TBS an den Kunden ausgehändigten Dokumenten enthaltenen Eigentums- und Urheberrechtsvermerke beibehalten und nicht verändern oder in anderer Weise missbrauchen und nicht auf Dritte übertragen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die TBS gehörenden Marken, Namen und Kürzel oder andere Unterscheidungszeichen zu respektieren und keine Marken oder sonstigen Zeichen zu verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit den Marken und sonstigen geschützten Zeichen von TBS besteht.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Vervielfältigung von andzup und den Datensätzen sowie der sie betreffenden von TBS zur Verfügung gestellten Dokumentation, sei es teilweise oder vollständig, in welcher Form auch immer vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Dies gilt nicht, sofern andzup mit Einverständnis von TBS auf dem Server des Kunden gespeichert ist, um eine Sicherung oder Archivierung vorzunehmen. Auch in diesem Falll wird der Kunde alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Urheberrechte von TBS an andzup zu wahren.

Im Falle einer wirksamen Kündigung des Hauptvertrages durch TBS oder den Kunden verpflichtet sich der Kunde, alle von TBS stammenden Datensätze von allen Datenträgern zu löschen und nicht mehr zu verwenden. Er hat TBS die ordnungsgemäße Löschung nachzuweisen.

Geistiges Eigentum

Im Falle einer unzulässigen Nutzung von andzup durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder durch Dritte, die über Zugangsdaten des Kunden erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, TBS unverzüglich einen Betrag in der Höhe eines Jahresabonnements zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von TBS bleiben unberührt. Der Anspruch von TBS auf die Vertragsstrafe entfällt, falls der Kunde nachweist, dass er die unzulässige Nutzung nicht zu vertreten hat.

TBS behält sich das Recht vor, dem Kunden den Zugang zu andzup zu sperren, wenn dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Pflichten aus den Ziffern 4 und 7 trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung durch TBS nicht nachkommt. Die Zugangssperre bleibt so lange in Kraft, bis der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat oder der Hauptvertrag beendet wurde.

Zahlungsmodalitäten

Es gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste von TBS, sofern im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise.

Das nach dem Hauptvertrag und der geltenden Preisliste zu zahlende Entgelt ist jährlich im Voraus fällig, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung des Zahlungsanspruchs berechnet. Darüber hinaus ist TBS berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro geltend zu machen.

Gewährleistung / Haftung

TBS sichert zu, Urheberin von andzup zu sein und zur Einräumung von Nutzungsrechten an den Datensätzen nach Ziffer 3.4. berechtigt zu sein.

Die Haftung von TBS wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf nicht vertragsgemäßen Cloud-Dienstleistungen etwaiger Dienstleister von TBS beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für TBS möglichen Rückgriffs gegen diesen Dienstleister. TBS haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Internetverbindungen zum Server über den andzup angeboten wird, bei Stromausfällen und bei Ausfällen des Servers, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TBS zurückzuführen sind.

Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels von andzup sind ausgeschlossen. TBS haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Datensätze oder dafür, dass die Datensätze für die spezifisch vom Kunden geplante Nutzung geeignet sind. TBS ist jedoch bemüht, bestmögliche Datenqualität sicherzustellen.

Im Übrigen haftet TBS nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch hervorsehbaren Schadens begrenzt.

Die Haftung von TBS wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Kunde haftet für sämtliche Folgen und Nachteile, die TBS oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von andzup und den Datensätzen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Vertragspflichten schuldhaft nicht nachkommt.

Soweit TBS wegen eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Vertragspflichten oder wegen eines von diesem zu vertretenen Gesetzesverstoßes in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde TBS von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Er stellt TBS für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich und wahrheitsgemäß jegliche zur Prüfung der Ansprüche und zur Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

Sofern im Hauptvertrag nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist, beträgt die Laufzeit des Hauptvertrags zunächst ein Jahr ab Unterzeichnung.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht spätestens mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf in Schrift- oder Textform gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund der Vertragsparteien bleibt unberührt.

Im Falle einer Beendigung des Hauptvertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Gebühren. Dies gilt nicht bei einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung für die verbleibende Vertragslaufzeit.

Herausgabe der Datensätze bei Vertragsbeendigung

Bei der wirksamen Beendigung des Hauptvertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung von andzup einzustellen sowie sämtliche aus andzup abgerufenen und im Rahmen des Hauptvertrags bereitgestellten Systemdaten von seinen Systemen, Speichermedien und Datenbanken, inklusive etwaiger Kopien zu löschen.

Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertrages, so bald wie zumutbar möglich, sämtliche Daten und Informationen, die von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurden und die auf vertraulichen Informationen basieren oder solche Informationen enthalten („Beendigungsdaten“), an die andere Partei herauszugeben oder zu löschen.

Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihrer vertraglichen Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von TBS liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllug ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlch Überschwemmungen, Streik und rechtmäßige Aussperrungen, unerwartet auftretende Pandemien oder Epidemien sowie nicht von ihr verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen.

Die betroffene Partei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen.

Wird im Fall des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten dauerhaft verhindert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, von dem Hauptvertrag zurückzutreten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die höhere Gewalt mehr als einen Monat anhält. Das Recht jeder Vertragspartei, im Fall andauernder höherer Gewalt den Hauptvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

Vertragsübernahme durch Dritte

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Hauptvertrag ohne Zustimmung von TBS auf einen Dritten zu übertragen.

Unterauftragnehmer

TBS steht es frei, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen.

Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und sichern zu, sämtliche in andzup enthaltenen Datensätze in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DS-GVO zu verarbeiten. Die Parteien werden insbesondere

etwaige erforderliche Einwilligungen des von der Datenverarbeitung Betroffenen einholen, soweit sie bei Nutzung von andzup personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

geeignete organisatorische und technische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO treffen, um ein angemessenes Schutzniveau bei der Datenverarbeitung zu gewährleisten;

die Betroffenen ordnungsgemäß über ihre Rechte nach Kapitel 3 DS-GVO informieren und diese Rechte wahren.

Dem Kunden ist die Nutzung der in andzup enthaltenen E-Mail-Adressen ausschließlich zum Aufbau von one-to-one Verbindungen gestattet. Der Gebrauch der E-Mail-Adressen für den Versand von Massenwerbung ist ausdrücklich untersagt.

Im Falle eines berechtigten Excel-Downloads von andzup Daten ist der Kunde sowohl für die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Sicherheit, als auch bezüglich Nutzung, Verwaltung, Hosting und Speicherung der Daten verantwortlich und auch in diesem Fall zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

Der Kunde wird TBS über etwaige negative Antworten oder Drohungen, die er nach dem Versand von E- Mails an die in andzup enthaltenen Adressen erhält, informieren.

Der Kunde verpflichtet sich, in jeder an die in andzup enthaltenen Kontakte gerichteten E-Mail eine gültige Absenderadresse anzugeben und eine Opt-out-Möglichkeit vorzusehen. Macht der Adressat von der Opt-out-Möglichkeit Gebrauch, wird der Kunde jegliche weitere Kontaktaufnahme unterlassen und TBS entsprechend informieren, damit die Datensätze aktualisiert werden können.

Im Fall eines internationalen Vertrags mit andzup (Frankreich, Benelux, Spanien und Italien) verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung etwaiger lokaler Vorschriften aus dem Bereich des Datenschutzes.

Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind (beispielsweise die Konzeption und Umsetzung der von TBS vorgenommenen Programmierungen und anderes technisches und technologisches Know-how von TBS, vor allem aber die andzup, die Datensätze), dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten sowie diese vertraulichen Informationen durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen, sofern die betroffene Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit ihren Arbeitnehmern und allen anderen für sie tätigen Personen sicher, dass auch diese Personen sich zur Unterlassung der Offenlegung, Verwertung, Weitergabe oder Aufzeichnung der vertraulichen Informationen verpflichten. Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind.

Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 15 gelten auch nach Ende des Hauptvertrages fort bis das im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag erhaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.

Änderungen dieser Vereinbarung

TBS ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Funktionen von andzup zu ergänzen. Die geplanten Ergänzungen der Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zu der Ergänzung der Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn er ihr nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. TBS wird in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinweisen.

Widerspricht der Kunde der Änderung, haben beide Vertragsparteien das Recht, das Vertragsverhältnis durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Die Möglichkeit der Änderung dieser Geschäftsbedingungen nach Ziffer 16.1 besteht weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der für den Kunden bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten von andzup zum Nachteil des Kunden einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Nutzungsbedingungen angelegten Verpflichtungen für den Kunden.

Daten unserer Partner

andzup kann externe Links anderer Anbieter (Linkedin, Facebook, Wikipedia, Youtube, Twitter, Xing, Instagram, Pinterest, Google Plus) und durch diese zur Verfügung gestellte Daten und Informationen enthalten. TBS ist nicht Urheberin dieser Informationen und haftet nicht für deren Richtigkeit oder Verfügbarkeit.

Schlussbestimmungen

Ergänzungen und Abänderungen des Hauptvertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen tritt das dispositive Gesetzesrecht. Soweit diese Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Für diesen Vertrag sowie alle Ansprüche, Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ist nach Wahl von TBS Düsseldorf oder der Sitz des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

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